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AGB

  • 1: Allgemeines

 

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Jana Wolschke / Jana Wolschke Fotografie (nachfolgende: Fotografin) durchgeführten Aufträge (nachfolgend: Shootings).

 

  1. Die AGB gelten ebenfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

  1. Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von den AGB abweichende Sonderabsprachen unterliegen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

  1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellte Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

 

 

  • 2: Art der Leistungserbringung

 

  1. Die Anfertigung von Lichtbildern sowie deren anschließende Bearbeitung und Retusche unterliegt – soweit durch die/den Auftraggeber*in keine ausdrücklichen Weisungen erteilt worden sind – dem Gestaltungsspielraum der Fotografin. Der/dem Auftraggeber*in ist der gestalterische Fotografie-Stil der Fotografin bekannt. Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten Gestaltungsspielraums sind folglich ausgeschlossen.

 

  1. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass bei Fotoreportagen (z.B. Hochzeiten) alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Die Fotografin schuldet insoweit nur ihre ernstlichen Bemühungen.

 

  1. Während der Anfertigung von Porträtaufnahmen durch die Fotografin ist das Fotografieren der Modelle durch Gäste oder Mitbewerber*innen untersagt.

 

 

 

  • 3: Urheberrecht

 

  1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

  1. Die von der Fotografin angefertigten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch der Auftraggeberin / des Auftraggebers bestimmt. Hiervon abweichende Nutzungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Die Fotografin überträgt grundsätzlich – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht an ihren Werken. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

  1. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

 

  1. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars der Fotografin auf die/den Auftraggeber*in über.

 

  1. Die/der Auftraggeber*in erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im jpg-Format. Unbearbeitete, digitale Rohdaten (RAW) werden von der Fotografin nicht an den Auftraggeber herausgegeben.

 

 

 

  • 4: Vergütung, Bereitstellung der Bilder, Eigentumsvorbehalt

 

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar einzelvertraglich vereinbart worden, bestimmt es sich pauschal nach der jeweils aktuellen Preisliste, die die Fotografin vor Vertragsschluss übermittelt hat.

 

  1. Alle Preise verstehen sich inkl. der aktuell geltenden gesetzl. MwSt. (19,00%)

 

  1. Bei Buchung sind 50% der Gesamtsumme als Anzahlung zu leisten, die restlichen 50% sowie die variablen Kosten (Overtime, weitere Bearbeitungen, Fahrtkosten, etc.) werden nach dem Shooting / Hochzeit in Rechnung gestellt.

 

  1. Die Rechnung wird nach Auswahl der zu bearbeitenden Lichtbilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 10 Tage nach Rechnungseingang zu überweisen oder bei Abholung in bar zu zahlen.

   

  1. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.

 

 

 

  • 5: Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht die/der Auftraggeber*in nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Auftraggeberin / des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

  1. Storniert die/der Auftraggeber*in das Shooting/die Hochzeit, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme zu, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Sollte die Stornierung weniger als 2 Wochen bei einem Shooting oder 3 Monate vor einer Hochzeit erfolgen, sind die gesamten Kosten zu tragen.

 

 

 

  • 6: Haftung

 

  1. Die Fotografin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

  1. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Fotografin – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

 

  1. Die/der Auftraggeber*in wird vor Beginn des Shootings über die möglichen Gefährdungen seiner Rechtsgüter aufgeklärt und handelt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Fotoshootings unter freiem Himmel sowie bei Verwendung von Make-up/Bodypaintings durch die Fotografin. Die/der Auftraggeber*in ist verpflichtet, etwaige bestehende Allergien oder sonstige Besonderheiten (z.B. bestehende Schwangerschaften, Krankheiten, etc.) der Fotografin vor Beginn des Shootings anzuzeigen.

 

  1. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers ausgeschlossen. Bei der Beschädigung oder bei Verlust von Lichtbildern beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen.

 

  1. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, soweit diese schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Die Fotografin ist berechtigt, aus wichtigem Grund (plötzliche Erkrankung, höhere Gewalt, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, etc.) bereits vereinbarte Shooting-Termine zu verschieben und mit der/dem Auftraggeber*in einen neuen Termin zu vereinbaren. Eine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen kann nicht übernommen werden.

 

 

 

  • 7: Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

 

 

  • 8: Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. Nebenabreden zum Vertrag oder diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

  1. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.